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Ein Unfall? Wir regeln das zusammen!


 

Laut Statistik kommt es alle sieben Jahre zu einem Unfall.

Manchmal selbst verschuldet.

Oft unverschuldet. Eben wie es der Zufall möchte. Dann geht der Ärger los:

Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei wollen geklärt sein. Das Fahrzeug soll schnell wieder instand gesetzt werden. Haben Sie Anspruch auf eine

Wertminderung?

Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall?

Und, und, und. Oft kommt es noch zum Rechtsstreit. Was tun?

Bei einem Unfallschaden wenden Sie sich einfach an an uns. 

 

Sie waren nicht schuld !

 

Schadenfeststellung durch einen Sachverständigen

Ihr Recht !

Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparatur- und Wiederbe-schaffungsdauer.

Nutzen Sie als Geschädigter dieses Recht, ansonsten geraten Sie leicht in Beweisnot.

 

Kosten für das Schadengutachten

Liegt der Schaden über der Bagatellschadensgrenze (nach derzeitiger Rechtsprechung ca. 715,- bis 800,- €), trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.    

 

Sie haben das Recht auf einen Anwalt 

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche zu beauftragen.

Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

                                                      

Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Ihr Fahrzeug können Sie in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

 

Zahlungsabwicklung der Reparaturkosten

Auf Grundlage einer Reparaturkosten-Übernahme kann die Schadenregulierung direkt zwischen Werkstatt und Versicherung erfolgen. Ihr Vorteil: Sie müssen für die Reparaturkosten nicht in Vorleistung treten.

 

Wertminderung

Das Gutachten gibt Auskunft über die Höhe einer Wertminderung.

Diese wird auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung durch einen Sachverständigen festgelegt

 

Totalschaden und Restwert

Im Falle eines Totalschadens erstattet Ihnen die Versicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Unfallfahrzeuges.

Lassen Sie daher unbedingt Wiederbeschaffungs- und Restwert durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen. Es ist in Ihrem Interesse.

  

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Soll der Schaden nicht repariert werden, beachten Sie bitte Folgendes:

Bei dieser sogenannten fiktiven Abrechnung des Schadens zieht die Versicherung die im Gutachten ermittelte Mehrwertsteuer ab, soweit sie im Rahmen der Schadenbeseitigung nicht tatsächlich aufgewendet wird. Diese Regelung gilt bei Totalschäden auch für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Bei Fragen rund um die fiktive Abrechnung hilft Ihnen Ihr unser KFZ-Sachverständigenbüro gerne weiter.